top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Plakat- & Flyerwerbung

 

1. Vertragsabschluss
Der Vertrag erlangt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Anbieter rechtliche Gültigkeit.

 

2. Zahlungsbedingungen

Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Neukunden sind verpflichtet, je nach individueller Vereinbarung, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % oder 100 % des Rechnungsbetrags zu leisten. Sollten gebuchte Werbeaufträge nicht wie vereinbart eingehalten werden, wird der Auftrag in vollem Umfang, d. h. zu 100 %, in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob die vereinbarte Leistung tatsächlich erbracht wurde.

 

3. Folgen des Zahlungsverzugs
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, erfolgt nach der dritten Mahnung die Einleitung des Betreibungsverfahrens, welches innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung der letzten Mahnung eingeleitet wird.

​

4. Anlieferung von Druckmaterial
Sämtliche für die Werbekampagne bestimmten Drucksachen sind spätestens drei (3) Tage vor Kampagnenbeginn an den Anbieter zu liefern.

​

5. Haftungsausschluss & Vertraulichkeit
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für allfällige verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen, insbesondere Bussen oder Anzeigen, unabhängig davon, ob diese im Zuge einer behördlichen Kontrolle oder durch eine spätere Zustellung eines entsprechenden Bescheids verhängt werden. Darüber hinaus wird ausdrücklich festgehalten, dass die Weitergabe des Namens sowie der Kontaktdaten der Agentur an Behörden nicht gewünscht ist.

​

6. Geltung für Partnerfirmen mit identischen Dienstleistungen

Im Rahmen gegenseitiger Auftragsvergaben ist es den Partnerfirmen untersagt, Kunden der Agentur direkt zu kontaktieren, abzuwerben oder auf eigenen Werbeplattformen im Zusammenhang mit fremden Aufträgen zu bewerben. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung kann zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit führen.

​

​

​

Veranstaltungsplanung

​

1. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur rechtsverbindlich zustande.

​

2. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen.

​

3. Events in Clubs
Für Veranstaltungen in Clubs gelten die gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Club und der Agentur.

 

4. Corporate Events
Die Agentur setzt die Vorgaben und Wünsche des Kunden um und ist berechtigt, eigene kreative Konzepte vorzuschlagen, um die Veranstaltung aufzuwerten.

​

5. Vertragsstrafe bei Nichtdurchführung oder Fremdausführung von Aufträgen

Nicht eingehaltene Aufträge sowie von Dritten oder anderen Agenturen durchgeführte Veranstaltungen mit identischem Konzept werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von CHF 5'000.– geahndet.

​

​

​

Artist, Tour & Bookings Management

​

1. Artist Management
Die Agentur übernimmt die professionelle Betreuung ihrer Künstler, wobei insbesondere die Verbreitung der musikalischen Werke und die Etablierung eines angesehenen Standings in der Musikbranche im Vordergrund stehen. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Künstler, um das maximale Potenzial des Künstlers auszuschöpfen und eine nachhaltige Karriereentwicklung zu gewährleisten.

 

2. Tour Management
Der Künstler hat die Möglichkeit, die Agentur für das Management seiner Tour zu beauftragen. Die Agentur übernimmt sämtliche logistischen Aufgaben im Hinblick auf die Reiseorganisation, insbesondere die Planung der An- und Abreise des Künstlers, die Organisation von Unterkünften sowie die Kommunikation mit den Veranstaltungsorganisationen. Der Künstler ist von sämtlichen organisatorischen Aufgaben entbunden und wird auf der Tour durch die Agentur von Auftritt zu Auftritt begleitet.

 

3. Bookings
Auf Anfrage der Veranstaltung organisiert die Agentur die Buchung sämtlicher Musiker und DJs weltweit. Es gelten die vertraglichen Bedingungen des jeweiligen Künstlers, die zwingend eingehalten werden müssen.

​

4. Exklusivitätsklausel für gebuchte Künstler

Künstler, die über die SuisseMusic Agentur gebucht werden, dürfen für zukünftige Auftritte weder direkt kontaktiert noch von anderen Agenturen abgeworben werden. Im Falle eines Verstoßes wird eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 5'000.– fällig. Zudem ist es verpflichtend, sämtliche zukünftigen Buchungsanfragen und Engagements dieser Künstler ausschließlich über die SuisseMusic Agentur abzuwickeln.

​

​

Zusammenfassung:

​

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Agentur im Bereich Plakatwerbung, Event-Management, Künstler-Management sowie Tour- und Booking-Management.

​

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags oder durch Zahlung des Rechnungsbetrags zustande.

​

3. Zahlungsbedingungen

Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Neukunden sind verpflichtet, je nach individueller Vereinbarung, eine Vorauszahlung von 50 % oder 100 % des Rechnungsbetrags zu leisten. Diese Vorauszahlung wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet.
Sollte ein gebuchter Werbeauftrag nicht wie vereinbart eingehalten werden, wird der Auftrag zu 100 % in Rechnung gestellt.

​

4. Leistungen der Agentur

  • Plakat- & Flyerwerbung: Die Agentur übernimmt die Gestaltung, Produktion und Platzierung der Werbematerialien. Der Kunde stellt sicher, dass alle Druckmaterialien spätestens 3 Tage vor Kampagnenbeginn geliefert werden.

  • Event-Management: Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Die Agentur sorgt für die Einhaltung aller Details und Anforderungen, die in der Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden festgelegt wurden.

  • Künstler-Management: Die Agentur sorgt für die Verbreitung der Musik des Künstlers und unterstützt diesen in der Etablierung eines professionellen Status in der Musikbranche. Die Agentur arbeitet eng mit dem Künstler zusammen, um dessen Potenzial optimal auszuschöpfen.

  • Tour-Management: Die Agentur übernimmt die gesamte Reiseorganisation des Künstlers, einschließlich Anreise, Unterkunft und Kommunikation mit den Veranstaltern. Der Künstler muss sich um nichts kümmern und wird von der Agentur während der gesamten Tour betreut.

  • Bookings: Auf Anfrage organisiert die Agentur Musiker und DJs aus aller Welt für Veranstaltungen. Die vertraglichen Bedingungen des jeweiligen Künstlers müssen zwingend eingehalten werden.

​

5. Haftung und Verantwortung

Die Agentur übernimmt keine Haftung für eventuelle Bußgelder, Strafen oder administrative Konsequenzen, die aufgrund von verspätetem Eintreffen oder falscher Handhabung von Material entstehen. Ebenso übernimmt die Agentur keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter, die durch den Einsatz von Werbematerial oder Künstlern entstehen könnten.

​

6. Stornierungsbedingungen

  • Werbeaufträge: Sollte ein gebuchter Werbeauftrag nicht eingehalten werden, wird der gesamte Betrag zu 100 % in Rechnung gestellt.

  • Veranstaltungen: Stornierungen seitens des Kunden sind bis 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich, danach wird eine Gebühr von 50 % der vereinbarten Summe fällig.

​

7. Datenschutz

Alle vom Kunden übermittelten Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutzverordnung (DSGVO) und dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), vertraulich behandelt und ausschließlich für die Vertragserfüllung genutzt.

​

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Bad Zurzach AG, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde.

​

9. Sonstige Bestimmungen

  • Vertraulichkeit: Die Agentur verpflichtet sich, die Kontaktdaten und weiteren Informationen des Kunden und der Künstler nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung notwendig oder wird gesetzlich verlangt.

  • Änderungen der AGB: Die Agentur behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

​

© 2024 SuisseMusic, Faruk Jonuzi // AGBs

bottom of page